Durch Gewalt kann das Recht bloß unterdrückt, nie aufgehoben werden. Arthur Schopenhauer , W II 682.
Die Ausübung des Unrechts geschieht entweder durch Gewalt oder durch List. Gewalt ist, das fremde Individuum durch physische Kausalität zu zwingen, nach des Andern Willen zu handeln. > W I 398; E 222; (P II 262). Dem vorausgesetzten bösen Willen Anderer und der demnach vermuteten physischen Gewalt habe ich das Recht, physischen Widerstand, auf Gefahrdes Beeinträchtigers, zum voraus entgegenzustellen. > E 223. Unrecht durch Gewalt ist für den Ausüber nicht so schimpflich wie Unrecht durch List, weil jenes von physischer Kraft zeugt, welche stets imponiert. > W I 399; E 226.
Von Natur, also ursprünglich, herrscht nicht das Recht, sondern die Gewalt. > P II 265 f., 258; E 159, 213; W I 403. Bei den Menschen kann man sich nur durch physische Gewalt Respekt verschaffen. Wollte man sich bloß auf moralische Gewalten berufen, so erhielte man ein Hohngelächter zur Antwort. > P II 266 f. Es ist wichtig, dass sich im Staat die Gewalt mit der Gerechtigkeit und Intelligenz vereint findet > P II 267.